Petition - eingereicht am 25.07.2015
An den Stadtrat der Stadt Ingolstadt Rathausplatz 2 - 85049 Ingolstadt
Petition nach Artikel 56 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen als meinen gewählten Volksvertretern folgende Petition unterbreiten:
„Die Stadt Ingolstadt möge, dem eigens dafür gegründeten „CSC Ingolstadt e.V.“, die Verantwortung für einen Modellversuch, in Zusammenarbeit mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, zum Thema verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf der kommunalen und Gemeindeebene, übertragen.
Zusammen mit Fachleuten soll geklärt werden, wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung, als Genussmittel und als Rohstoff aussehen sollte. Ziel ist ein Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach §3 (2) BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
In Ingolstadt und Umgebung wohnen derzeit diverse Patienten, welchen der Zugang auf ihre Medizin deutlich erschwert wird. Hier muss auf jeden Fall etwas passieren! Auch im kulturellen Bereich, ist der altbekannte Hanf schon viel zu lange aus unserer Umgebung verschwunden und wird somit auch nicht mehr seiner Nützlichkeit gerecht.
Fast 500 Jahre nach dem Erlassen des bayrischen Reinheitgebots für Bier - vor Ort - muss auch im Bereich des Genusses, eine Norm für Qualität und Handhabung zustande kommen können.“
Als konkretes Modell schlage ich einen Cannabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:
• Mitglied werden kann jeder Einwohner der Gemeinde ab 18 Jahren.
• Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.
• Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.
• Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.
• Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet.
• Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.
• Für Menschen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.
Die Gemeinschaft sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgt die Gemeinschaft für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer.
Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile - insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung - entstehen.
Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.
Wie die Überschlagsrechnung im Anhang zeigt, wäre das Projekt für die Gemeinde kostenneutral möglich.
Begründung:
Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, auf dem auch Mafia und Hells Angels aktiv sind, bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Die Strafverfolgung ist für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.
Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.
Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:
• Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen.
• Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.
• Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot, insbesondere an Jugendliche eingeschränkt.
• Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungsangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
• Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.
• Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen, wird über einen CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht.
• Durch die Rekultivierung der Nutzpflanze kann wieder ein ökologischer Wirtschaftszweig entstehen, welcher in vielerlei Hinsicht zu einer Entlastung unserer Umwelt führen würde.
Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99) heißt es:
"Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann."
Über den §3 kann jede Person, aber auch jeder Verein und jede Gemeinde einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis beantragen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise ebenfalls über diesen Paragraphen. Ebenso besitzen ca. 400 Personen in Deutschland die Erlaubnis Cannabis aus der Apotheke zu erwerben.
Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von der Stadt Ingolstadt wären dies 5070 bzw. 2470 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr bzw. im letzten Monat. Laut der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“ könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 1300 Personen.
Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die knapp 130.000 Bürger unserer Gemeinde 1,56 Millionen Euro jährlich, während laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen statistisch nur 48 100 Euro in die Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen. Die Kommune sollte eine Vereinbarung mit dem Land anstreben, um an den Einsparungen bei den Kosten für die Strafverfolgung beteiligt zu werden.
Die Stadt Ingolstadt hat alleine bei den Genusskonsumenten das Potenzial für 12 bis 25 Cannabis Social Clubs. Für jeden dieser Clubs ist eine halbe zusätzliche Stelle für die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote mit eingeplant, dies entspricht einer zusätzlichen Investition in diesem Bereich in Höhe von 480 000 bis 1Millionen Euro – ohne dass die Gemeinde einen Euro mehr ausgeben muss.
Die Mehrheit der Menschen in Bayern spricht sich laut einer EMNID-Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus. ¾ der Bürger Deutschlands sprechen sich für einen Einsatz von Cannabis als Medizin aus (2014).
Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben.
Überschlagsrechnung
Die folgenden Berechnungen sind bewusst konservativ gehalten und sie beziehen sich auf nur einen Cannabis Social Club. Mit jedem weiteren CSC sinken die Kosten pro Club, da die Ausgaben für die Sicherung des Anbauraums nicht linear steigen und der Aufwand für die Initiierung des Projekts nur einmal geleistet werden muss.
Die Produktion von Cannabis unter legalen Bedingungen ist sehr viel günstiger als unter illegalen Bedingungen. Experten aus den USA gehen nach einer Legalisierung von einem Produktionspreis von deutlich unter einem Euro pro Gramm aus. Beim Anbau in einem CSC in Deutschland müssten der kleinere Maßstab und höhere deutsche Strompreise in Betracht gezogen werden.
Die Firma Bedrocan in den Niederlanden produziert Cannabis als Medizin in Arzneimittelqualität für 3 Euro pro Gramm bei einer Jahresproduktion von 150 kg.
Im CSC dürften die Produktionskosten trotz der geringeren Menge kleiner ausfallen, weil größten Teils kein klinischer Standard eingehalten werden muss und der Anbau weitgehend ehrenamtlich durch die Mitglieder erfolgt.
Bei einem Anbau durch die Mitglieder des CSC wird der Preis damit sicher 2 € pro Gramm nicht übersteigen. Der Schwarzmarktpreis von Cannabis für Kleinmengen schwankt innerhalb von Deutschland zwischen 6 und 15 Euro, die DBDD geht von 9 Euro als Mittelwert aus. Der Großhandelspreis auf dem Schwarzmarkt liegt bei etwa 4.300 € pro kg. Für sauberes und hochwertiges Cannabis sind Konsumenten in der Regel bereit, um die 8 Euro pro Gramm zu zahlen.
Der durchschnittliche Konsument inklusive Gelegenheitskonsumenten konsumiert 1-2 Gramm Cannabis pro Woche. Ohne Gelegenheitskonsumenten kann man von einem Konsum von 20-40 Gramm pro Monat ausgehen. Patienten konsumieren mitunter ein oder mehrere Gramm pro Tag.
Ein Cannabis Social Club mit 200 Konsumenten (ink. Gelegenheitskonsumenten), 40 Konsumenten (ohne Gelegenheitskonsumenten) oder 20 Patienten hätte einen Verbrauch von circa 15 kg pro Jahr.
Die Differenz zwischen dem Produktionspreis und dem Abgabepreis an die Konsumenten liegt bei 6 Euro pro Gramm. Damit wären pro kg Cannabis und Jahr 6.000 € für den Betrieb des Cannabis Social Clubs und die Unkosten der Kommune nutzbar.
Bei einem Jahresverbrauch von 15 kg wären dies 90.000 €.
Bei mehreren oder größeren Clubs würden die Produktionskosten für das Cannabis deutlich sinken, während die Ausgaben nicht proportional steigen würden.
Ausgaben der Kommune
Verwaltung des CSC
29.000 € Personalkosten (vergleichbar mit einer halben Stelle nach E08)
6.000 € Sachkosten für eine halbe Stelle Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote im CSC
34.000 € Personalkosten (vergleichbar mit einer halben Stelle nach E12)
6.000 € Sachkosten für eine halbe Stelle
15.000 € Umbaukosten für die Sicherung des Anbauraums wären 3.000 € pro Jahr bei 5 Jahren Betrieb.
36.000 + 6.000 Euro (vergleichbar mit einer halbe Stelle E13) für die Initiierung des Projekts und dem Antrag beim BfArM wären 8.400 € pro Jahr
In Summe wären dies Ausgaben in Höhe von 86.400 € pro Jahr.
Bei Patienten sollte ein reduzierter Preis angestrebt werden, z.B. 4 Euro pro Gramm. Damit wären nur 30.000 € pro Cannabis Social Club mit 20 Patienten für andere Zwecke nutzbar. Eine Quersubventionierung zwischen Genusskonsumenten und Patienten wäre denkbar und erstrebenswert. Da Patienten durch ihren Arzt betreut werden, sind hier Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote weniger notwendig.
Bitte geben Sie mir diesmal im Vorfeld Bescheid, über den genauen Termin der Sitzung, zu diesem Thema.
Hochachtungsvoll und in Vertretung des Vorstandes des CSC Ingolstadt e.V.
Bernd Kirschner
1.Vorstand
CSC Ingolstadt